Aufsichtsbehörden Datenschutz

Datenschutz Aufsichtsbehörden

Die Datenschutzaufsichtsbehörde überprüft im Einzelfall die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der nichtöffentlichen Stellen und verlangt gegebenenfalls die Beseitigung festgestellter Mängel.

 

Bei der Aufsichtsbehörde wird ein Register geführt, zu dem die nichtöffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung an Dritte verarbeiten (Auskunfteien, Adresshändler oder auch Markt- und Meinungsforschungsinstitute), ihre Datenverarbeitungs-Verfahren melden müssen.

 

Jeder Bürger kann sich mit Beschwerden über die Verletzung seiner Datenschutzrechte durch nichtöffentliche Stellen an die Aufsichtsbehörde seines Bundeslandes wenden. Betrifft eine Beschwerde ein Unternehmen, das seinen Sitz in einem anderen Bundesland hat, leitet die Aufsichtsbehörde die Beschwerde an die dort zuständige Aufsichtsbehörde weiter. Aufsichtsbehörde in den jeweiligen Bundesländern ist das jeweilige Innenministerium.

 

Weitere Informationen zu den Datenschutz Aufsichtsbehörden finden Sie hier!

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Eine Ausnahme bei der Datenschutz-Aufsicht besteht bei Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Hier ist als Aufsichtsbehörde ausschließlich der "Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit" zuständig.

Landesbeauftragte für den Datenschutz

Im öffentlichen Bereich, besonders in den Landes- und Gemeindeverwaltungen, kontrolliert der jeweilige "Landesbeauftragte für den Datenschutz" die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz

Den Rundfunk kontrolliert der jeweilige Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz.

Kirchliche Datenschutzbeauftragten

Bei den Kirchen wird die Einhaltung der kirchlichen Datenschutzbestimmungen durch die kirchlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert.

 

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